Ab wann kann ich Mitglied der Energiegenossenschaft werden?
Sie können jederzeit Mitglied werden in der der Bürger-Energie-Genossenschaft des Landkreis Kelheim BENGEL eG. Hierzu müssen nur den Mitgliederantrag ausfüllen. Ihr Antrag wird vom Vorstand genehmigt und mit Einzahlung der gezeichneten Anteile ist die Mitgliedschaft rechtsgültig
Wie kann ich mich beteiligen?
Durch das Ausfüllen des Mitgliedsantrages stellen Sie den Antrag auf Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Der Vorstand entscheidet über den Antrag auf Mitgliedschaft. Stimmt der Vorstand Ihrem Antrag zu, gilt die Beteiligung als gezeichnet. Ihr gezeichneter Anteil ist dann einzuzahlen.
Können Anteile auch mit beliebigem Mindestbetrag gezeichnet werden?
Nein, nach der Satzung sind nur voll eingezahlte Geschäftsanteile zugelassen. Es muss also für jeden Geschäftsanteil der volle Betrag von € 500.- eingezahlt werden.
Kann ich mich später noch weiter beteiligen?
JA. Die Mindestbeteiligung liegt bei EUR 500,00 pro Mitglied. Dieser Betrag kann nach Zustimmung des Vorstandes jederzeit in EUR 500,00 Schritten aufgestockt werden. Der Vorstand der Genossenschaft wird jedoch immer nur so viele Geschäftsanteile zur Zeichnung zulassen, wie für die Finanzierung von Projekten benötigt wird. Interessenten, die bei den geplanten Projekten nicht zum Zuge kommen, werden auf Wartelisten geführt und automatisch angesprochen, wenn neue Projekte geplant werden.
Können auch Anleger mit Wohnsitz außerhalb vom Landkreis Kelheim Mitglied der Energiegenossenschaft werden?
Nach der Satzung sollen die Mitglieder ihren Sitz/Wohnsitz, Arbeitsstätte oder Grundbesitz im Landkreis Kelheim haben. Ausnahmen kann der Vorstand zulassen, wenn dies im Interesse der Genossenschaft liegt.
Wie kann ich die Beteiligung kündigen?
Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate zum Ende eines Kalenderjahres. In den ersten fünf Jahren nach dem Beitritt zur Genossenschaft ist eine Kündigung ausgeschlossen.
Zum Beispiel
- Kündigung März 2023
- Kündigung wirksam zum 31.12.2024
- Auszahlung der Genossenschaftsanteile nach Generalversammlung 2025
Welche Vergütung erhalten Vorstand und Aufsichtsrat?
Die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist ehrenamtlich und wird nicht vergütet.
Welche Projekte sind geplant?
Die Energiegenossenschaft BENGEL eG betreibt Photovoltaikanlagen auf verschiedenen Dächern . Laufend werden weitere Dachflächen begutachtet und bei entsprechender Eignung mit dem jeweiligen Eigentümer die Möglichkeit einer Zusammenarbeit ausgelotet. Ziel ist es, weitere interessante Standorte für den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu gewinnen.
Wie hoch ist die Dividende?
Die Dividende ist abhängig vom zukünftigen Unternehmenserfolg und kann aufgrund der nicht vorhersehbaren Sonnenscheindauer nicht genau kalkuliert werden. Die Entscheidung darüber trifft die Mitgliederversammlung und die Ausschüttung kann dementsprechend höher oder niedriger ausfallen. Risiken sind soweit möglich versichert. Die Einnahmen sind durch gesetzliche Vorgaben und die daraus resultierende feste Einspeisevergütung für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren gesichert.
Sind die Dividendenerträge steuerpflichtig?
Ja. Bei der gezahlten Dividende handelt es sich um Einnahmen aus Kapitalvermögen und unterliegt damit der Besteuerung. Einen gesonderten Freibetrag für Dividendenerträge von Genossenschaften gibt es nicht mehr.
Ist die Einlage gesichert?
Es handelt sich um eine Beteiligung an einem Unternehmen. Insofern besteht keine Sicherung der Beteiligung. Ein Totalverlustrisiko kann niemand ausschließen. Ihr Risiko besteht jedoch lediglich in der Höhe Ihrer Geschäftseinlage.
Besteht eine Nachschusspflicht im Falle eines Verlustes?
Nein. Die Haftung ist auf die Beteiligung begrenzt. Eine Nachschusspflicht oder weitergehende Haftsumme besteht nicht.
Welche Risiken habe ich bei BENGEL-KEH eG?
Ihr Risiko beschränkt sich auf ist Ihre Geschäftseinlage.
Kann ich verfolgen, wie sich mein Geld entwickelt?
Ja, jedes Jahr auf der Mitgliederversammlung gibt es einen ausführlichen Rechenschaftsbericht mit entsprechenden Beschlüssen. Daran erkennen Sie den Verlauf der Entwicklung Ihrer Genossenschaft. Auf Anfrage gibt Ihnen der Vorstand auch gerne darüber Auskunft.
Warum sollte ich bei BENGEL-KEH eG investieren und nicht selbst eine PV-Anlage bauen?
Weil wir uns um alles kümmern . Sie haben die Möglichkeit, sich an mehreren Anlagen verschiedener Art zu beteiligen und dadurch natürlich auch das Ertragsrisiko zu verteilen und das Risiko auf unterschiedlich Arten von Anlagen (PV, Windkraft etc.) zu verteilen.
Welche Verwaltungsausgaben entstehen und wodurch?
Durch die ehrenamtliche Tätigkeit beschränken sich die Verwaltungsausgaben auf ein Minimum (z.B.Portokosten, Kontoführungsgebühren, Werbematerialien etc.).
Wie wird eine partei- und gesellschaftsübergreifendes Engagement der Bengel-KEH eG gesichert?
Die Mitgliedschaft bei „Bengel“ ist offen für alle Landkreisbürger – dies ist in der Satzung festgelegt. Die Gründung erfolgte durch 33 Mitglieder verschiedenster Gruppierungen. Wir pflegen Kontakte zu allen Gruppierungen, die sich mit dem Thema „Erneuerbare Energien“ beschäftigen.
Kann ich mich an speziellen Einzelprojekten dieser Genossenschaft beteiligen?
Ein spezielles Einzelinvestment in z.B. Winkraftanlagen sieht die Organisationsform unserer Genossenschaft nicht vor. Vielmehr sind Sie, sofern sie genossenschaftliche Anteile gezeichnet haben an allen getätigten Investitionen unserer Genossenschaft gleichermaßen beteiligt.